Der Begriff klingt nach Formalität, meint aber etwas sehr Praktisches: Statt jede offene Frage vom Familiengericht entscheiden zu lassen, entscheiden Sie beide sie vorher selbst und halten das Ergebnis schriftlich fest. Das Gericht muss dann nur noch die Ehe scheiden – nicht darüber urteilen, wem das Auto gehört.
Der wirtschaftliche Effekt ist erheblich, und er wird oft falsch verstanden. Nicht der Anwalt macht eine Scheidung teuer, sondern die Zahl der Streitpunkte: Jede Folgesache, die ins Verfahren getragen wird, erhöht den Verfahrenswert – und an diesem Wert hängen sämtliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wer sich vorher einigt, senkt die Kosten an der Wurzel.
Trennungsvereinbarung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung
Die drei werden ständig verwechselt, obwohl der Unterschied nur im Zeitpunkt liegt. Inhaltlich überschneiden sie sich stark, und eine Trennungsvereinbarung kann ausdrücklich bestimmen, dass ihre Regelungen auch nach der Scheidung weitergelten sollen.
| Vertrag | Zeitpunkt | Typischer Inhalt |
|---|---|---|
| Ehevertrag | vor oder während intakter Ehe | Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt – vorsorglich für den Fall der Fälle |
| Trennungsvereinbarung | ab der Trennung, im Trennungsjahr | Wer wohnt wo, Trennungsunterhalt, Hausrat, Umgang mit den Kindern, laufende Kosten |
| Scheidungsfolgenvereinbarung | vor oder während des Scheidungsverfahrens | Alles, was nach der Ehe gelten soll: Zugewinn, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Immobilie |
Was hineingehört
Es gibt keine vorgeschriebene Gliederung. In der Praxis sind es aber immer dieselben sechs Bereiche – und die Vollständigkeit ist wichtiger als die Formulierung. Was Sie offenlassen, bleibt offen und kann Jahre später wieder aufbrechen.
- •Zugewinnausgleich: Wie wird der in der Ehe entstandene Vermögenszuwachs ausgeglichen – oder verzichten Sie wechselseitig darauf?
- •Versorgungsausgleich: Werden die Rentenanwartschaften geteilt, ausgeschlossen oder abweichend geregelt?
- •Nachehelicher Unterhalt: Wer zahlt wie viel, wie lange, und unter welchen Bedingungen ändert sich das?
- •Kindesunterhalt: Höhe, Fälligkeit, Anpassung – meist entlang der Düsseldorfer Tabelle, aber mit klarer Regelung für Sonderbedarf.
- •Immobilie, Hausrat und Schulden: Wer übernimmt was, wer wird aus welchem Darlehen entlassen, wie wird ein Erlös verteilt?
- •Sorge und Umgang: Wo leben die Kinder, wie ist der Umgang geregelt, wie werden Entscheidungen getroffen?
Wann Sie zwingend zum Notar müssen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht pauschal beurkundungspflichtig – aber die wirtschaftlich wichtigsten Regelungen sind es. Und ist auch nur eine davon enthalten, muss in aller Regel die gesamte Urkunde beurkundet werden.
| Regelung | Form | Grundlage |
|---|---|---|
| Zugewinnausgleich / Güterstand | notarielle Beurkundung, beide gleichzeitig anwesend | § 1410 BGB |
| Versorgungsausgleich | notarielle Beurkundung – oder Protokollierung im laufenden Verfahren | § 7 VersAusglG |
| Nachehelicher Unterhalt | beurkundungspflichtig, solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist; danach formfrei | § 1585c BGB |
| Übertragung von Grundeigentum | notarielle Beurkundung, zusätzlich Grundbucheintragung | § 311b BGB |
| Pflichtteils- oder Erbverzicht | notarielle Beurkundung | § 2348 BGB |
| Sorge, Umgang, Hausrat | formfrei – Schriftform genügt | — |
Für den Kindesunterhalt gibt es einen Weg, den kaum jemand kennt: Er lässt sich beim Jugendamt in einer vollstreckbaren Urkunde festhalten – kostenfrei. Das ersetzt keine vollständige Vereinbarung, spart aber bei diesem Punkt den Notar und schafft trotzdem einen Titel, aus dem vollstreckt werden kann.
Was der Notar kostet
Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar – sie richten sich nach dem Geschäftswert der Vereinbarung. Ein Notar ist deshalb nicht günstiger oder teurer als der andere; wer Angebote vergleicht, vergleicht nichts.
| Geschäftswert | Notargebühr (Größenordnung) |
|---|---|
| bis 25.000 € | rund 230 € |
| bis 50.000 € | rund 330 € |
| bis 100.000 € | rund 550 € |
| bis 500.000 € | rund 1.900 € |
Dazu kommen Umsatzsteuer und Auslagen. Die Zahlen sind Anhaltspunkte für die 2,0-Gebühr, die bei solchen Verträgen üblicherweise anfällt – die verbindliche Berechnung macht das Notariat vorab, und danach zu fragen ist völlig normal.
Der teure Teil liegt vor dem Notartermin
Ein Notar beurkundet ein Ergebnis. Er verhandelt es nicht, und er vermittelt nicht zwischen Ihnen. Zwar ist er zur Neutralität und zur Belehrung beider Seiten verpflichtet – aber wer ohne Einigung zum Termin erscheint, zahlt für einen Termin, an dem nichts geklärt wird. Genau deshalb ist die Notargebühr selten der große Posten.
Teuer wird der Weg dorthin. Wenn zwei Anwälte über Monate Entwürfe hin- und herschicken, entstehen Gebühren nach Gegenstandswert – auf beiden Seiten. Kommt keine Einigung zustande, wandern die strittigen Punkte als Folgesachen ins Scheidungsverfahren, erhöhen den Verfahrenswert und damit erneut sämtliche Gebühren. Zur Einordnung: Eine streitige Scheidung erreicht regelmäßig einen deutlich vierstelligen bis fünfstelligen Betrag pro Person und dauert ein bis drei Jahre.
Warum Muster aus dem Internet selten tragen
Ein Muster kann zeigen, wie so ein Vertrag aussieht – das ist nützlich. Es kann aber nicht wissen, ob Sie Gütertrennung haben, ob eine Immobilie belastet ist, ob jemand selbstständig ist oder ob ein Verzicht in Ihrer Konstellation überhaupt wirksam wäre. Vereinbarungen, die eine Seite grob einseitig belasten, können später als sittenwidrig unwirksam sein – und das stellt sich erfahrungsgemäß in dem Moment heraus, in dem man sich darauf verlassen wollte.
Praktisch nützlich ist ein Muster trotzdem, aber an anderer Stelle: als Checkliste dafür, welche Punkte Sie besprechen müssen. Genau das ist die Arbeit, die Ihnen niemand abnimmt – und die kein Formular leisten kann.
Wie medipact in diesen Ablauf passt
medipact ersetzt weder den Notar noch das Scheidungsverfahren. Für die Scheidung selbst braucht es nach § 114 FamFG mindestens auf einer Seite anwaltliche Vertretung, und beurkundungspflichtige Regelungen bleiben beurkundungspflichtig. Was medipact abbildet, ist der Schritt davor: die strukturierte Einigung.
- •Beide Seiten tragen ihre Angaben getrennt und schriftlich zusammen – ohne gemeinsamen Termin und ohne dass eine Seite die andere im Gespräch überfährt.
- •Der Prozess geht die Regelungsbereiche vollständig durch, sodass keiner davon offenbleibt.
- •Strittige Punkte werden gewichtet und gegeneinander abgewogen, statt nur ausgetauscht zu werden.
- •Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung, die Sie anwaltlich prüfen und – wo nötig – notariell beurkunden lassen.
Der Unterschied liegt im Preis für diesen Schritt: ein Festpreis pro Partei statt Stundensätze oder Gebühren nach Gegenstandswert. Zum Vergleich: Familienmediation über Stundensätze liegt in Deutschland üblicherweise bei mehreren hundert bis wenigen tausend Euro pro Partei.